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Eisbildung wird durch ausreichend Streuen entgegengewirkt bzw. beseitigt. Der Einsatz von Streumitteln wird nach örtlichen Vorschriften gehandhabt. Die Arbeiten werden selbständig in der Zeit vom 01. Nov. bis 31 .März. von 06:00 - 20:00 Uhr ausgeführt und entbinden den Auftraggeber von seiner Beseitigungs- und Streupflicht zu den üblichen Verkehrszeiten. |